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   OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 8 PA 5/21   

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OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 8 PA 5/21 (https://dejure.org/2021,868)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.2021 - 8 PA 5/21 (https://dejure.org/2021,868)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Januar 2021 - 8 PA 5/21 (https://dejure.org/2021,868)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 PKHFV; § 2 Abs 1 PKHFV; § 166 VwGO; § 117 Abs 2 S 1 ZPO; § 117 Abs 4 ZPO
    Bewilligung; Formular; Formularerklärung; Minderjähriger; Prozesskostenhilfe; Unterhalt; Unterhaltsanspruch; Unterhaltsverpflichtete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2019 - 8 ME 66/19

    Abschiebungsandrohung; Altersgrenze; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 8 PA 5/21
    Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass auch für ein im Verwaltungsprozess gemeinsam mit seinen Eltern klagendes Kind eine eigene Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem eingeführten Formular abgegeben werden muss (Senat, Beschl. v. 12.9.2019 - 8 ME 66/19 -, juris Rn. 74 m.w.N.).

    Dies führt aber nicht dazu, dass sich das Gericht mit einer solchen Mutmaßung zufriedengeben kann; die gesetzlichen Vertreter des Kindes haben vielmehr die erforderlichen Angaben zu machen und für deren Richtigkeit einzustehen (Senat, Beschl. v. 12.9.2019 - 8 ME 66/19 -, juris Rn. 74 m.w.N.).

  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10

    Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 8 PA 5/21
    Zwar setzt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung begrifflich voraus, dass das entsprechende Rechtsschutzbegehren noch anhängig ist, allerdings kommt ausnahmsweise auch nach Abschluss der Instanz eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Betracht, wenn - wie hier - das Gericht sie bereits vor Beendigung des Verfahrens hätte bewilligen müssen (BVerfG, Beschl. v. 14.4.2010 - 1 BvR 362/10 -, juris Rn. 13f.).

    Auch unter Berücksichtigung dieser Grundsätze kann den Klägern indes Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil die Voraussetzung der Bewilligungsreife im Zeitpunkt der Erledigung der Hauptsache (BVerfG, Beschl. v. 8.11.2018 - 1 BvR 1020/17 -, juris Rn. 1; Beschl. v. 14.4.2010 - 1 BvR 362/10 -, juris Rn. 14 m.w.N.) hier nicht erfüllt ist.

  • BVerfG, 16.04.2019 - 1 BvR 2111/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 8 PA 5/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit verletzt, wenn das Fachgericht einen PKH-Anspruch unter Hinweis auf die zwischenzeitliche Erledigung der Sache verneint, obschon das Rechtsschutzbegehren zum Zeitpunkt der Bewilligungsreife des PKH-Antrags Aussicht auf Erfolg hatte; dieser Zeitpunkt ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Prüfung der Erfolgsaussichten des Prozesskostenhilfegesuchs (BVerfG, Beschl. v. 16.4.2019 - 1 BvR 2111/17 -, juris Rn. 25 mit umfangreichen Nachweisen).
  • BVerfG, 05.12.2018 - 2 BvR 2257/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 8 PA 5/21
    Jedenfalls dürfen dem entscheidenden Gericht zuzurechnende Verzögerungen bei der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag nicht zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden berücksichtigt werden (BVerfG, Beschl. v. 12.5.2020 - 2 BvR 2151/17 -, juris Rn. 20; Beschl. v. 5.12.2018 - 2 BvR 2257/17 -, juris Rn. 15).
  • BGH, 17.10.2013 - III ZA 274/13

    Prozesskostenhilfebewilligung für den Beklagten nach Klagerücknahme

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 8 PA 5/21
    Nach der Erledigung des Rechtsstreits konnte Bewilligungsreife auch nicht mehr herbeigeführt werden, so dass es auch keines entsprechenden gerichtlichen Hinweises bedurfte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.10.2017 - 1 BvR 1746/16 -, juris Rn. 4; BGH, Beschl. v. 17.10.2013 - III ZA 274/13 -, juris 7, 11).
  • BVerfG, 12.05.2020 - 2 BvR 2151/17

    Fachgerichtliche Versagung von Prozesskostenhilfe unter Entscheidung einer höchst

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 8 PA 5/21
    Jedenfalls dürfen dem entscheidenden Gericht zuzurechnende Verzögerungen bei der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag nicht zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden berücksichtigt werden (BVerfG, Beschl. v. 12.5.2020 - 2 BvR 2151/17 -, juris Rn. 20; Beschl. v. 5.12.2018 - 2 BvR 2257/17 -, juris Rn. 15).
  • BVerfG, 27.10.2017 - 1 BvR 1746/16

    Versagung von Prozesskostenhilfe für das Verfassungsbeschwerdeverfahren mangels

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 8 PA 5/21
    Nach der Erledigung des Rechtsstreits konnte Bewilligungsreife auch nicht mehr herbeigeführt werden, so dass es auch keines entsprechenden gerichtlichen Hinweises bedurfte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.10.2017 - 1 BvR 1746/16 -, juris Rn. 4; BGH, Beschl. v. 17.10.2013 - III ZA 274/13 -, juris 7, 11).
  • BVerfG, 08.11.2018 - 1 BvR 1020/17

    Erfolgloser Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 8 PA 5/21
    Auch unter Berücksichtigung dieser Grundsätze kann den Klägern indes Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil die Voraussetzung der Bewilligungsreife im Zeitpunkt der Erledigung der Hauptsache (BVerfG, Beschl. v. 8.11.2018 - 1 BvR 1020/17 -, juris Rn. 1; Beschl. v. 14.4.2010 - 1 BvR 362/10 -, juris Rn. 14 m.w.N.) hier nicht erfüllt ist.
  • OVG Niedersachsen, 07.09.2023 - 14 PA 83/23

    Formularerfordernis; Prozeskostenhilfe; Bewilligung von Prozesskostenhilfe für

    Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass auch für ein im Verwaltungsprozess gemeinsam mit seinen Eltern klagendes Kind eine eigene Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem eingeführten Formular abgegeben werden muss (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 19.1.2021 - 8 PA 5/21 -, juris Rn. 3 m.w.N.; vgl. auch BSG, Beschl. v. 18.11.2021 - B 1 KR 67/21 B -, juris Rn. 3).

    Dies führt aber nicht dazu, dass sich das Gericht mit einer solchen Mutmaßung zufriedengeben kann; die gesetzlichen Vertreter des Kindes haben vielmehr die erforderlichen Angaben zu machen und für deren Richtigkeit einzustehen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 19.1.2021 - 8 PA 5/21 -, juris Rn. 3 m.w.N.).

    Nach der Erledigung des Rechtsstreits konnte Bewilligungsreife auch nicht mehr herbeigeführt werden, so dass es keines entsprechenden Hinweises durch das Oberverwaltungsgericht bedurfte (NdsOVG, Beschl. v. 19.1.2021 - 8 PA 5/21 -, juris Rn. 4 m.w.N.).

  • BSG, 18.11.2021 - B 1 KR 67/21 B

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Antrag eines minderjährigen Kindes

    Außerdem müssen die Eltern als Unterhaltsverpflichtete Angaben zu ihren eigenen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen machen (OVG Lüneburg vom 19.1.2021 - 8 PA 5/21 - juris) .
  • BSG, 18.11.2021 - B 1 KR 68/21 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 1 KR 67/21 B v. 18.11.2021

    Außerdem müssen die Eltern als Unterhaltsverpflichtete Angaben zu ihren eigenen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen machen (OVG Lüneburg vom 19.1.2021 - 8 PA 5/21 - juris) .
  • BSG, 18.11.2021 - B 1 KR 69/21 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 1 KR 67/21 B v. 18.11.2021

    Außerdem müssen die Eltern als Unterhaltsverpflichtete Angaben zu ihren eigenen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen machen (OVG Lüneburg vom 19.1.2021 - 8 PA 5/21 - juris) .
  • VG Würzburg, 01.08.2023 - W 3 K 20.1976

    Erfolgloser Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in einem

    Zusätzlich bedarf es Angaben zu den Unterhaltsverpflichteten und deren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (BSG, B.v. 18.11.2021 - B 1 KR 68/21 B - BeckRS 2021, 39284 Rn. 3; OVG Nds., B.v. 19.1.2021 - 8 PA 5/21 - BeckRS 2021, 630 Rn. 3).
  • VG Würzburg, 01.08.2023 - W 3 K 20.1977

    Erfolgloser Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in einem

    Zusätzlich bedarf es Angaben zu den Unterhaltsverpflichteten und deren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (BSG, B.v. 18.11.2021 - B 1 KR 68/21 B - BeckRS 2021, 39284 Rn. 3; OVG Nds., B.v. 19.1.2021 - 8 PA 5/21 - BeckRS 2021, 630 Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 08.05.2023 - 14 PA 40/23

    Eingliederungshilfe; Web-Beschulung; Web-Individualschule; Eingliederungshilfe

    Der Senat lässt hier offen, ob die eingereichte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die allein von der Mutter des minderjährigen Klägers und nicht auch von seinem - nach Aktenlage ebenfalls - sorgeberechtigten Vater ausgefüllt und unterschrieben ist und über dessen persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse keine belastbaren Angaben enthält, den gesetzlichen Anforderungen angesichts der vom minderjährigen Kläger erhobenen Klage genügen kann (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 19.1.2021 - 8 PA 5/21 -, juris Rn. 3 f.; BSG, Beschl. v. 18.11.2021 - B 1 KR 69/21 B -, juris Rn. 3).
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